Definition
Bei der Vollzeitpflege erfolgt die Pflege von pflegebedürftigen Personen in deren häuslichem Umfeld. Dabei sind jedoch nicht die Angehörigen für die Pflege zuständig, sondern eine qualifizierte Pflegekraft. Diese bekommt Unterkunft und Verpflegung von der pflegebedürftigen Person gestellt und ist somit rund um die Uhr für die Pflege da. Die Tätigkeiten sind dabei breit gefächert. Die Pflegekraft unterstützt bei der generellen Körperpflege oder bei Toilettengängen. Auch hauswirtschaftliche Aufgaben übernimmt sie. Dazu gehören unter anderem das Waschen, Einkaufen und Kochen. Außerdem begleitet sie die pflegebedürftige Person zu Terminen wie beispielsweise Arztterminen und übernimmt einen Teil der Freizeitgestaltung. Dazu zählen Tätigkeiten wie spazieren gehen oder Gesellschaftsspiele spielen. Durch das ständige Beisammensein baut man anders als bei ambulanten Pflegediensten, bei denen oft mehrere Pflegekräfte für die Pflege einer pflegebedürftigen Person zuständig sind, ein gegenseitiges Vertrauen auf. In der Regel werden jedoch zwei Pflegekräfte für die Pflege eingesetzt, die sich alle drei Monate abwechseln.
Vorteile der Vollzeitpflege zu Hause
- Dadurch, dass die Pflegekraft bei der pflegebedürftigen Person untergebracht ist, ist auch bei einem Notfall nahezu immer schnelle erste Hilfe vor Ort.
- Da die Pflege im eigenen zu Hause stattfindet, ist eine Unterbringung in einem Pflegeheim nicht notwendig. Pflegeheime sind oft teuer und viele Senioren möchten auch im hohen Alter gerne noch in den vertrauten eigenen vier Wänden wohnen bleiben.

- Durch die ständige Anwesenheit der Pflegekraft wird eine gewisse Vertrauensbasis zu dieser und der pflegebedürftigen Person aufgebaut.
- Durch die qualifizierte Pflegekraft werden die Angehörigen der pflegebedürftigen Person entlastet.
Finanzierung und Kosten für die Vollzeitpflege zu Hause
Die Kosten für die Vollzeitpflege können variieren und sind in der Regel von den Tätigkeiten und Qualifikationen der Pflegekraft abhängig. Es gibt dabei keine spezifische Leistung seitens der Pflegekasse, die die Vollzeitplege bezuschusst. Allerdings besteht die Möglichkeit die Vollzeitpflege durch Pflegegeld zu finanzieren. Pflegegeld bekommen diejenigen ausgezahlt, die einen anerkannten Pflegegrad von 2 bis 5 besitzen. Personen mit dem Pflegegrad 1 erhalten keinen monatlichen Beitrag, da diese in der Regel noch sehr selbstständig in Ihrem Alltag sind und nicht viel Unterstützung von außerhalb benötigen. Die Höhe des Pflegegeldes richtet sich dabei nach der Höhe des Pflegegrades. Je höher der Pflegegrad also ist, desto mehr Pflegegeld wird der pflegebedürftigen Person ausgezahlt.
Pflegegrad | Pflegegeld |
---|---|
Pflegegrad 1 | Kein Pflegegeld |
Pflegegrad 2 | 316 € pro Monat |
Pflegegrad 3 | 545 € pro Monat |
Pflegegrad 4 | 728 € pro Monat |
Pflegegrad 5 | 901 € pro Monat |
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