Pflegesachleistungen sind eine soziale Leistung seitens der Pflegekasse. Erfolgt die häusliche Pflege nicht durch Angehörige oder Bekannte, sondern durch einen professionellen ambulanten Pflegedienst, trägt die Pflegekasse die Kosten für die Dienstleistungen des Pflegedienstes. Unter diese Dienstleistungen fallen unter anderem die Körperpflege, die Toilettengänge, die Lebensmittelversorgung oder auch die hauswirtschaftliche Versorgung. Dies ermöglicht eine Entlastung für die Angehörigen des Pflegebedürftigen. Um von den Pflegesachleistungen zu profitieren, ist jedoch ein anerkannter Pflegegrad von mindestens 2 vonnöten. Die Pflegesachleistungen kann man ganz einfach bei der Pflegekasse beantragen. Diese rechnet anschließend im Falle einer Genehmigung direkt mit dem jeweiligen Pflegedienst ab. Es spielt in der Regel keine Rolle, ob die pflegebedürftige Person dabei gesetzlich oder privat versichert ist.
Höhe der Pflegesachleistungen
Die Höhe der Pflegesachleistungsbeträge ergeben sich aus den fünf Pflegegraden. Je höher der Pflegegrad, desto Höher ist auch der Pflegesachleistungsbetrag. Bei den Beträgen handelt es sich um Höchstbeträge. Falls jedoch Mehrkosten entstehen, muss der Versicherte diese selbst tragen. Bei dem Pflegegrad 1 gibt es dagegen keinen Zuschuss seitens der Pflegekasse. Pflegebedürftige Personen, die dem Pflegegrad 1 angehören sind in ihrem Alltag noch sehr selbstständig und benötigen meist keine Hilfe eines Pflegedienstes.
Anders als bei dem Pflegegeld handelt es sich bei der Pflegesachleistung nicht um einen reinen Geldbetrag, der dem Versicherten ausgezahlt wird. Das Pflegegeld ist nur für Personen vorgesehen, die häuslich durch Angehörige und nicht durch einen professionellen Pflegedienst gepflegt werden. Gegebenfalls kann das Pflegegeld jedoch mit den Pflegesachleistungen kombiniert werden, falls die Pflege sowohl durch Angehörige als auch teilweise durch einen professionellen Pflegedienst erfolgt. Dabei wird dann anteiliges Pflegegeld ausgezahlt. Man spricht von einer sogenannten Kombinationsleistung. Je weniger Pflegesachleistung die pflegebedürftige Person in Anspruch nimmt, desto mehr Pflegegeld wird also ausgezahlt.