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Höhe der Pflegesachleistungen und Kombination mit Pflegegeld

Höhe der Pflegesachleistungen bei der Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst

Oft passiert es, dass die Angehörigen einer pflegebedürftigen Person keine Zeit haben sich um diese zu kümmern und diese optimal zu pflegen. Aufgrund dessen wird nicht selten die Hilfe eines professionellen ambulanten Pflegedienstes in Anspruch genommen. Dieser kümmert sich meist mehrmals am Tag um die Pflege wie die Körperpflege, die Lebensmittelversorgung oder auch die hauswirtschaftliche Versorgung. Dabei rechnet die Pflegekasse direkt mit dem Pflegedienst selbst ab, denn diese Dienstleistungen des ambulanten Pflegedienstes werden durch die Pflegekasse bezuschusst. Voraussetzung dafür ist ein anerkannter Pflegegrad von mindestens 2. Pflegebedürftige mit dem Pflegegrad 1 erhalten keinen Zuschuss für die Pflegesachleistungen, da diese in der Regel noch sehr selbstständig in ihrem Alltag sind und die Hilfe eines ambulanten Pflegedienstes nicht benötigen. Die Höhe der Pflegesachleistungen ergibt sich aus der Höhe des jeweiligen Pflegegrads. Je höher also der Pflegegrad, desto mehr Anspruch auf Pflegesachleistungen besteht für den Pflegebedürftigen. Einen Antrag auf Pflegesachleistungen kann man direkt bei der jeweils zuständigen Pflegekasse selbst stellen.

Pflegegrad 1
0 € pro Monat
Pflegegrad 2
689 € pro Monat
Pflegegrad 3
1.298 € pro Monat
Pflegegrad 4
1.612 € pro Monat
Pflegegrad 5
1.995 € pro Monat

Pflegegeld als Alternative bei der Pflege durch Angehörige

Wenn die Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst nicht benötigt wird und stattdessen beispielsweise durch einen Angehörigen erfolgt, kann die pflegebedürfige Person bei der Pflegekasse Pflegegeld beantragen. Anders als bei der Pflegesachleistung handelt es sich dabei um eine Geldleistung, die dem Pflegebedürftigen monatlich auf das Konto ausgezahlt wird. Dieser darf darüber frei verfügen, es ist jedoch als Entlastung der pflegenden Angehörigen gedacht. Auch in diesem Fall ergibt sich die Höhe des Pflegegelds durch den jeweiligen Pflegegrad. Ein anerkannter Pflegegrad und die Pflege in einem häuslichen Umfeld gelten als Voraussetzung für die Auszahlung von Pflegegeld. Personen ohne oder mit dem Pflegegrad 1 haben ebenfalls keinen Anspruch auf Pflegegeld. Auch einen Antrag auf Pflegegeld kann man zunächst formlos direkt bei der jeweiligen Pflegekasse stellen.

Pflegegrad 1
0 € pro Monat
Pflegegrad 2
316 € pro Monat
Pflegegrad 3
545 € pro Monat
Pflegegrad 4
728 € pro Monat
Pflegegrad 5
901 € pro Monat

Kombinationsleistungen - anteilig Pflegegeld und Pflegesachleistung

Falls die Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst nicht voll in Anspruch genommen wird, kann die pflegebedürftige Person zusätzlich dazu noch anteiliges Pflegegeld erhalten. Es erfolgt also eine Kombination aus Pflegegeld und Pflegesachleistung. Dabei verringert sich das Pflegegeld um den Prozentsatz, den die Pflegesachleistung in Anspruch nimmt. Je weniger Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst erfolgt, desto mehr Pflegegeld wird dem Pflegebedürftigen also ausgezahlt. Einen Antrag kann man ganz einfach bei der jeweils zuständigen Pflegekasse stellen. Diese stellt daraufhin die nötigen Formulare zur Verfügung.

Höhe der Pflegesachleistungen