Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein um Pflegegeld zu erhalten?
Voraussetzungen für Pflegegeld
In Deutschland haben gesetzlich Versicherte mit einem Pflegegrad von 2-5, welche zu Hause durch einen Verwandten, Bekannten oder Freund gepflegt werden, Anspruch auf Pflegegeld durch die Kranken- und Pflegekassen. Mit folgenden Voraussetzungen kann Pflegegeld bezogen werden:
Wenn ständiger Betreuungsbedarf aufgrund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung besteht, welche voraussichtlich mindestens sechs Monate andauern wird.
Der Anspruch auf Pflegegeld kann erst geltend gemacht werden, wenn der Versicherte nachweislich als pflegebedürftig eingestuft wurde. Dazu muss der Pflegebedürftige zunächst einen Antrag auf einen Pflegegrad bei seiner Pflegekasse stellen.
Personen egal welchen Alters werden erst als pflegebedürftig anerkannt, wenn Prüfer oder Gutachter des MD (Medizinischer Dienst) oder von Medicproof einen Pflegegrad bewilligt haben und das Pflegegeld von der Pflegekasse genehmigt wurde.
Voraussetzung für die Auszahlung des Pflegegeldes ist, dass eine Pflegebedürftigkeit und somit auch ein anerkannter Pflegegrad besteht. Im Übrigen sind die Pflegekassen der Krankenkasse des Versicherten angeschlossen, so dass der Pflegebedürftige sich an seinen gewohnten Ansprechpartner wenden kann, der ihn dann weitervermittelt.
Beratungsgespräche
Bei allen Pflegebedürftigen besteht ein Anspruch auf zwei kostenlose Beratungsbesuche pro Jahr durch ausgebildete Fachkräfte. Die Kosten für die Beratungsgespräche trägt die Pflegekasse des Versicherten. Die Termine sind verpflichtend. Pflegebedürftige samt Angehörige oder auch Freunde müssen diese Beratungstermine wahrnehmen. Der Hintergrund dieser Gespräche besteht darin, die Qualität der Pflege zu Hause zu sichern und die pflegenden Verwandten, Bekannten oder Freunde in der Theorie und Praxis anzuleiten und Hilfestellungen zu geben.
Wie viele Beratungsgespräche bei welchem Pflegegrad stehen mir zu?
Keine Beratung vorgeschrieben bei Pflegegrad 1
Pflegegrad 2 & 3: 1x pro Halbjahr
Pflegegrad 4 & 5: 1x pro Vierteljahr
Bei Personen mit einem Pflegegrad 1 und Empfängern von Pflegesachleistungen kann die Beratung auch auf Wunsch freiwillig erfolgen. Für ein Gespräch pro Halbjahr übernimmt die Pflegekasse die Kosten für Sie.